Nachhaltigkeitszertifizierung

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Als DGNB-Auditoren (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) können wir Ihr Gebäude nach dem Bewertungssystem zertifizieren. Dabei wird anhand von 29 Kriterien eine umfassende Gebäudeanalyse vorgenommen. Als wichtigste Kriterien können die Lebenszykluskosten, die Ökobilanzierung und die Recyclinganalyse betrachtet werden. Bei der Zertifizierung können unterschiedliche Niveaus angestrebt werden, die mittlerweile auch Voraussetzungen für bestimmte Fördermittel sind: So muss zum Beispiel eine Zertifizierung mindestens in Silber erfüllt sein, um QNG-Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen zu können. Es geht also heute nicht mehr um reine Marketinggesichtspunkte, die für eine Zertifizierung sprechen sondern um die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Fördermitteln. Abgesehen davon verstehen wir die 29 Kriterien aber auch als Planungstool die helfen, bessere Gebäude zu entwickeln mit möglichst geringen Lebenszykluskosten, Schadstofffreiheit und guter Ökobilanz, Barrierefreiheit und möglichst vollständiger Recyclingfähigkeit im Interesse des Cradle-to-Cradle Gedankens.

Energieberatung für Wohngebäude

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Grundsätzlich ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden immer anzustreben und wird auch durch verschiedene Programme umfangreich gefördert. Voraussetzung ist jedoch immer eine Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel bei einem Neubau oder Umnutzung von Bestandsgebäuden. Das Effizienzhaus 55 ist nach dem aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetz) der Normalstandard geworden, gefördert würde demnach nur noch das Effizienzhaus 40 sowie die NH-Klasse nach BEG. Bei Bauteilsanierungen stellt sich die Frage, ab wann die Anforderungen des GEG eingehalten werden müssen. Als Grundregel gilt, dass ab einer Änderung von größer als 10% einer Fläche diese energetisch nachgerüstet werden müssen. Auch hier findet eine Förderung statt, deren Regularien im Kapitel Fördermittelberatung näher erläutert werden.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

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In Deutschland gibt es rund drei Millionen Nichtwohngebäude – zum Beispiel Büroimmobilien, Handwerksbetriebe, Supermärkte, Hotels, Sporthallen, Kirchen oder Schulen, von denen viele noch einen schlechten energetischen Standard aufweisen, mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs im Gebäudesektorverursachen und dringend einer Sanierung bedürfen. Hier können Unternehmen und Kommunen hohe Einsparpotenziale bei Energieverbrauch und -kosten realisieren. So steigern sie ihre Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, erhöhen den Wert der Immobilie und bieten mehr Komfort für Mitarbeitende oder Gäste. Also eine kluge Zukunftsinvestition, die auch wichtige Weichen für den Klimaschutz stellt. Die Herangehensweise bei der Erstellung eines Energiekonzeptes ist ähnlich wie bei Wohngebäuden mit dem Unterschied, dass auch die Beleuchtung betrachtet wird. Im Kern geht es darum, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren um damit kurz- und mittelfristig Kosten zu sparen. Auch hier findet eine Förderung statt, deren Regularien im Kapitel Fördermittelberatung näher erläutert werden.

Fördermittelberatung

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Bei der Förderung wird grundsätzlich unterschieden zwischen zinsgünstigen Krediten mit und ohne Tilgungsnachlass (KfW) und finanziellen Bauteilförderungen (BAFA). Beim klimagerechten Neubau und/oder Sanierung werden die interessantesten Konditionen an die Einhaltung der sogenannten NH-Klasse und einer Gebäudezertifizierung, z.B. nach den Kriterien der DGNB, gekoppelt. Tilgungszuschüsse werden bei Neubauten nur kommunalen Gebietskörperschaften gewährt, während bei Sanierungen im Gebäudebestand sich die Höhe der Bezuschussung nach Erreichung der jeweiligen Effizienzklasse richtet: Vom Effizienzhaus 85 NH-Klasse bis Effizienzhaus 40 NH-Klasse. Weitere Tilgungszuschüsse gibt es bei der Sanierung eines Worst-Performance-Buildings und bei der seriellen, d.h. vorgefertigten Sanierung. Bei der Bauteilförderung werden max. 20% bei der Gebäudehülle und max. 40% bei der Wärmepumpe bezuschusst. Die Fachplanung und Baubegleitung werden mit max. 50% gefördert.

Energieaudit für Nichtwohngebäude

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Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen – dazu verpflichtet sie das Energiedienstleistungsgesetz. Aber auch für KMU kann ein Energieaudit Vorteile haben. Mit einem weltweit stärker wachsenden Energiebewusstsein und einhergehenden steigenden Ressourcenkosten kann ein wirksames Energiemanagement Ihrem Unternehmen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Energieeffizienz hat in vielen Unternehmen umfangreiche Auswirkungen und kann einen kritischen Bestandteil der entstehenden Kosten ausmachen. Ziel des Energieaudits ist es, entsprechend der angewandten Norm Energiesparpotentiale eines Unternehmens aufzudecken, zu benennen und nutzen zu können. Hierfür werden alle relevanten Energieflüssen des Unternehmens identifiziert und analysiert. Die Datengrundlage bilden dabei die aktuellen Betriebsdaten des Unternehmens. Abschließend werden die Analyseergebnisse, die sich daraus ergebenen Energiesparpotentiale und die geeigneten Maßnahmen in einem Abschlussbericht zusammengefasst und aufbereitet.

Ökobilanzen (LCA)

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Im Rahmen einer Nachhaltigkeitsbetrachtung eines Gebäudes ist die Ökobilanz, kurz LCA (Life Cycle Assessment), neben den Lebenszykluskosten das wichtigste Kriterium. Dabei wird über einen Zeitraum von in der Regel 50 Jahren untersucht, wieviel Energie ein Baustoff zur Herstellung, Transport, Einbau, Unterhalt und Entsorgung benötigt. Um beurteilen zu können, ob die in der Ökobilanzierung ermittelten Daten nun auf ein nachhaltiges Gebäude hinweisen, wird mittels Benchmarking verglichen und ausgewertet. Hierfür verwenden wir als Auditoren das Bewertungssystem der DGNB, welches alle umweltrelevante Vorgänge erfasst. Ob Variantenvergleich oder Entwurfsoptimierung, mit dem Instrument der Ökobilanzierung können wir für Sie den gesamten Lebenszyklus eines Projektes und seiner Bauteile abbilden. Somit können wir Sie bei der ökologischen Optimierung des Gebäudes unterstützen. Gerne erstellen wir für Sie auch die Ökobilanzierung als Fachleistung im Rahmen Ihres Zertifizierungsaudits.

Lebenszykluskosten (LCC)

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Im Rahmen einer Nachhaltigkeitsbetrachtung eines Gebäudes sind die Lebenszykluskosten, kurz LCC (Life Cycle Costs), neben der Ökobilanz das wichtigste Kriterium. Dabei wird über einen Zeitraum von in der Regel 50 Jahren untersucht, welche Kosten in welcher Höhe anfallen. Enthalten sind die Kosten aller Lebenszyklusabschnitte: Planung, Entwicklung, Beschaffung, Fertigung, Vertrieb, Nutzung, Instandhaltung, Betriebskosten und Entsorgungskosten. Über den Lebenszeitraum betrachtet entfallen lediglich 12-15% der Kosten auf Planung und Bau eines Gebäudes, während rund 80% der Kosten während des Gebäudebetriebs und rund 3% für den Abbruch entstehen. Mit unseren Berechnungen helfen wir Ihnen diese Zusammenhänge zu verstehen und durch möglichst nachhaltige Lösungen vor allem die Kosten in der Gebäudestandzeit niedrig zu halten. Hierfür verwenden wir als Auditoren das Bewertungssystem der DGNB, welches alle kostenmäßig relevanten Vorgänge erfasst. Ob Variantenvergleich oder Entwurfsoptimierung, mit dem Instrument der LCC können wir für Sie den gesamten Lebenszyklus eines Projektes und seiner Bauteile abbilden. Somit können wir Sie bei der ökonomischen Optimierung des Gebäudes unterstützen. Gerne erstellen wir für Sie auch die Lebenszykluskostenberechnung als Fachleistung im Rahmen Ihres Zertifizierungsaudits.

Recyclinganalyse

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Im Sinne einer ganzheitlichen Analyse sollte bereits bei der Planung eines Gebäudes berücksichtigt werden, in welchem Umfang die Baustoffe und Bauteile nach Beendigung seiner Lebenszeit wiederverwertet werden können. Grundsätzlich ist es anzustreben, Häuser als Materialressource für neue Gebäude zu verstehen. Hierbei geht um die möglichst sortenreine Trennung von Materialien und Bauteilen, der Cradle-to-Cradle Gedanke geht daher von einem Bauen ohne Müll aus. Dahinter steckt die Vision einer abfallfreien Wirtschaft, bei der keine gesundheits- und umweltschädlichen Materialien verwendet und Rohstoffe dauerhaft einem Kreislauf zurückgeführt werden. Dabei wird in zwei Ebenen unterschieden: Der Biologischer Kreislauf für Verbrauchsgüter, die einer Abnutzung ausgesetzt sind und daher kompostierfähig sein sollten. Ein Technischer Kreislauf für Materialien wie z.B. Metalle oder Kunststoffe, deren Verfügbarkeit begrenzt ist und die deshalb immer wieder als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden sollten. Hierfür verwenden wir als Auditoren das Bewertungssystem der DGNB, welches alle relevanten Vorgänge erfasst.