Klimaneutral in die Zukunft

Das energetische Sanierungskonzept für die Betriebsgebäude und Kapellen – hier im Bild die Kirche am Südfriedhof –  zielt darauf ab, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle zu minimieren und den Energieaufwand für Heizung und Warmwasser deutlich zu senken. Angesichts der klimapolitischen Vorgaben, wie der angestrebten CO₂-Neutralität im Gebäudebestand bis 2035, sollte die Sanierung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, sofern dies wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist.

Neben den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes werden auch höhere Standards, etwa aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude, berücksichtigt. Daher plant das Amt für Gebäudemanagement ein Energiepaket für ihre Friedhofstandorte, das folgende Ziele verfolgt:

  • Senkung der Betriebskosten durch höhere Energieeffizienz
  • Reduzierung der CO₂-Emissionen als Beitrag zur „Klimaneutralität bis 2035“
  • Einhaltung städtischer und gesetzlicher Klimaschutzstandards

Im Rahmen der energetischen Sanierung eines denkmalgeschützten Friedhofsgebäudes ist die besondere Schutzwürdigkeit der historischen Bausubstanz von zentraler Bedeutung. Die Stadt Düsseldorf berücksichtigt dies in ihrem Standard „Energieeffizientes Planen und Bauen“, indem sie Ausnahmen von allgemeinen energetischen Anforderungen für denkmalgeschützte Gebäude zulässt. Ziel ist es, den architektonischen Charakter sowie insbesondere die Fassadenwirkung des Baudenkmals weitgehend zu erhalten. Gleichzeitig soll jedoch ein zeitgemäßer winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz erreicht, bautechnische Auflagen umgesetzt und die Entstehung von Bauschäden vermieden werden.

Diese Herangehensweise lässt sich mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Teilbereich der Sanierung zum Effizienzgebäude Denkmal verbinden. Die BEG berücksichtigt die besonderen Herausforderungen im Umgang mit denkmalgeschützten Bauten, indem sie reduzierte energetische Anforderungen definiert, die dem Erhalt der historischen Substanz Rechnung tragen. Ziel ist nicht die Erreichung höchster Effizienzhausstandards, sondern die bestmögliche energetische Verbesserung im Rahmen des Denkmalrechts.

Die Sanierungsmaßnahme der Wärmeversorgung ist ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz zu planen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

Die Maßnahmen umfassen eine deutliche Verbesserung der thermischen Gebäudehülle durch eine Innenwanddämmung, Kellerdeckendämmung, der Dämmung der oberen Geschossdecke und den Einbau von neuen Fenster hinter den bestehenden denkmalgeschützten Fenstern. Darüber hinaus beinhaltet die Sanierung die Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, einschließlich der Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme, um eine energieeffiziente und nachhaltige Betriebsweise sicherzustellen.

Die Planung basiert auf aktuellen Daten, Begehungen und einem Energiekonzept, die überprüft, angepasst und auf den städtischen Standard gebracht wurden. Zudem wurden mögliche Fördermittel in die Konzepterstellung einbezogen.

Im Zuge der energetischen Sanierungen sollen nach Möglichkeit notwendige Sanierungsmaßnahmen festgestellt werden, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich oder für den weiteren Betrieb des Gebäudes in Bezug auf sicherheitsrelevante Anforderungen notwendig sind.